Ein Bundestagsabgeordneter erhält derzeit folgende Zuwendungen:
- eine persönliche zu versteuernde Abgeordnetendiät in Höhe von 10.013 Euro monatlich
- eine BahnCard 100 1. Klasse im Wert von 650 Euro monatlich, die für beliebig viele kostenfreie Bahnreisen innerhalb Deutschlands und auch privat genutzt werden darf
- freie Nutzung der Fahrbereitschaft innerhalb Berlins
- Erstattung von Inlandsflügen
- eine steuerfreie allgemeine Kostenpauschale in Höhe von 4.561 Euro monatlich zur Finanzierung von Bürokosten im Wahlkreis, Mehraufwendungen am Sitz des Parlaments sowie von Kosten für Repräsentation und Wahlkreisbetreuung
- Erstattung von Büro- und Geschäftsausstattung von 1.000 Euro monatlich
- Erstattung von Mitarbeitergehältern von bis zu 22.795 Euro monatlich zur Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeitern, Referenten, Sekretärinnen etc.
zuzüglich Arbeitgeberanteil
- pro 1 Jahr Mitgliedschaft im Bundestag Pensionsanspruch in Höhe von 250 Euro/Monat
- je 1 Jahr Mitgliedschaft Anspruch auf 1 Monat Übergangsgeld in voller Höhe der Abgeordnetendiät (10.013 Euro)
Anrechnung von Einkommen ab dem 2. Monat nach Ausscheiden aus dem Bundestag